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   VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351   

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VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351 (https://dejure.org/2020,41687)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351 (https://dejure.org/2020,41687)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. November 2020 - Au 3 K 20.1351 (https://dejure.org/2020,41687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BaySchKfrG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 S. 3; BaySchBefV § 2 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • rewis.io

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 209/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Festsetzung eines Besoldungsdienstalters

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Dass auch die Eltern eines Schülers einen möglichen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) i.V.m. § 2 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in eigenem Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434), ändert hieran nichts.

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).

    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).

  • VGH Bayern, 10.01.1996 - 7 B 94.1847
    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Dass auch die Eltern eines Schülers einen möglichen Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten nach Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) i.V.m. § 2 der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV) in eigenem Namen geltend machen können (vgl. BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434), ändert hieran nichts.

    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).

    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).

  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 7 B 12.2441

    Kein Anspruch auf Schülerbeförderung zu einer Schule ohne Schuluniform

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Bei der Entscheidung hierüber durfte der beklagte Aufgabenträger das öffentliche Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung (Art. 2 Abs. 1 Satz 3 SchKfrG) als prägenden Grundsatz des Schülerbeförderungsrechts berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.2013 - 7 B 12.2441 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.05.2014 - 7 B 14.24

    Das Schulprofil "Inklusion" (Art. 30b Abs. 3 BayEUG) stellt für Schüler mit

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 7 ZB 16.592

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Die Vorschrift will nur Schulen mit einem besonderen pädagogischen oder weltanschaulichen Konzept erfassen, das dem Unterricht in allen Klassen einen eigenständigen, an anderen Schulen auch nicht ansatzweise vorhandenen Charakter gibt und das die Schule damit deutlich von anderen vergleichbaren Schulen unterscheidet (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, U.v. 14.5.2014 - 7 B 14.24 - BeckRS Rn. 25; BayVGH, B.v. 13.2.2017 - 7 ZB 16.592 - BeckRS Rn. 9).
  • VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 ZB 11.2092

    Schülerbeförderung; pädagogische oder weltanschauliche Eigenheiten;

    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Dazu kann nicht jeder pädagogische oder weltanschaulich begründete Unterschied zu vergleichbaren Schulen ausreichen, weil andernfalls die Vorschriften des § 2 Abs. 4 Nr. 1 bis 4 SchBefV, die dem Aufgabenträger einen weiten Ermessensspielraum lassen, ihres Anwendungsbereichs beraubt würden (BayVGH, U.v. 10.1.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl. 1996, 434; BayVGH, B.v. 5.3.2012 - 7 ZB 11.2092 - BeckRS Rn. 2).
  • VGH Bayern, 17.12.2003 - 7 C 03.2893
    Auszug aus VG Augsburg, 24.11.2020 - Au 3 K 20.1351
    Vom Aufgabenträger sicherzustellen ist vielmehr nur die Beförderung auf dem tatsächlich vom Schüler zurückgelegten Schulweg (BayVGH, B.v. 17.12.2003 - 7 C 03.2893 - BeckRS).
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